Notbetreuung Update
Auszug aus der neuen Eindämmungsverordnung des Landkreises Oberhavel, in welchem die Notbetreuung geregelt ist:
„Die Kindertagesstätten und die Tagespflegestellen bleiben weiterhin geschlossen. Die Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind, wird fortgesetzt und ausgeweitet – und zwar wie folgt:
- Für alle Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, gilt ab dem 27.04.2020 die Ein-Elternteil-Regelung. Das bedeutet, dass eine Notfallbetreuung auch dann ermöglicht wird, wenn nur ein Elternteil in den bereits festgelegten systemrelevanten Bereichen arbeitet.
- Eine Notfallbetreuung soll außerdem ab dem 27.04.2020 für Alleinerziehende – unabhängig von einer Tätigkeit in den kritischen Bereichen – sowie in Fällen, in denen eine Gefährdung des Kindeswohls drohen könnte, ermöglicht werden.
Bis zum 26.04.2020 werden die bislang geltenden Bestimmungen verlängert. Personen, für deren Kinder die Teilnahme an der Notfallbetreuung bereits mit bewilligtem Bescheid bis zum 19.04.2020 gewährt wurde, brauchen keinen erneuten Antrag auf Gewährung einer Notfallbetreuung für die Zeit ab dem 20.04.2020 zu stellen. Eingelegte Widersprüche gegen ablehnende Entscheidungen des Landkreises Oberhavel zur Notfallbetreuung werden als Antragstellungen auf Notfallbetreuung für die Zeit ab 20.04.2020 gewertet. Auch in diesen Fällen ist eine erneute Antragstellung nicht erforderlich. Die Entscheidung über diese Antragstellungen erfolgt über individuelle Bescheide.
Die neuen Anträge auf Notfallbetreuung werden voraussichtlich ab Montag, 20.04.2020, auf der Website des Landkreises Oberhavel unter www.oberhavel.de zur Verfügung stehen. Dort ist auch das Antragsprozedere genau erläutert.
Ausgefüllte Anträge können an die E-Mailadresse kindernotbetreuung@oberhavel.de oder an die Telefaxnummer: 03301 601-80999 gesendet werden. Für Nachfragen zum Thema Notfallbetreuung ist eine Hotline geschaltet. Diese ist montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 03301 601-3400 erreichbar.“
Die vollständige neue Eindämmungsverordnung vom Landkreis finden Sie hier