Skip to content

Ü7

Liebe Eltern der Klasse 6,

die Grundschulzeit endet und ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Im Übergang (Ü7) zur weiterführenden Schule möchten wir Sie mit dem Wegweiser des MBJS informieren, wie das Verfahren abläuft, welche Schulformen es gibt und welche Schulabschlüsse möglich sind.

Zusammenfassung

1. Erstberatung in der Grundschule

Termin wird über die Schulleitung bekannt gegeben.

2.Wahl der Schulform und Bildungsgang

Oberschule

Der Unterricht findet in den Jahrgangsstufen 7-10 statt. Die Oberschule umfasst die Bildungsgänge zum Erwerb

  • der erweiterten Berufsbildungsreife/erweiterter Hauptschulabschluss  (EBR) oder
  • der Fachoberschulreife/Realschulabschluss (FOR).

Am Ende der Jahrgangsstufe 10 kann bei Vorliegen besonderer Leistungen auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt werden.

 

Gesamtschule

Der Unterricht findet in den Jahrgangsstufen 7-13 statt. Die Gesamtschule umfasst die Bildungsgänge zum Erwerb

  • der erweiterten Berufsbildungsreife/erweiterter Hauptschulabschluss  (EBR) oder
  • der Fachoberschulreife/Realschulabschluss (FOR).
  • der Allgemeinen Hochschulreife (AHR) am Ende der Jahrgangsstufe13

 

Gymnasium

Der Unterricht findet in den Jahrgangsstufen 7-12 statt. Das Gymnasium umfasst den Bildungsgang zum Erwerb

  • der Allgemeinen Hochschulreife (AHR) am Ende der Jahrgangsstufe12.

3. Schulbesuche

Nutzen Sie die „Tage der offenen Tür“ , die alle weiterführenden Schulen anbieten.

4. Grundschulgutachten

Das Grundschulgutachten enthält Angaben über die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen des Kindes sowie eine Bildungsgangempfehlung.

Die Klassenlehrkraft der Jgst.6 führt mit Ihnen auf der Grundlage eines Entwurfes  des Grundschulgutachtens ein individuelles  Beratungsgespräch. (Protokoll)

Das Grundschulgutachten wird von der Klassenkonferenz beschlossen und mit dem Halbjahreszeugnis der Jgst. 6 ausgegeben. 

5. Anmeldeverfahren und Aufnahmeverfahren

Das Anmeldeformular und Hinweisschreiben erhalten Sie von der Grundschule zusammen mit den Kopien des Grundschulgutachtens und des Halbjahreszeugnisses.

Die Eltern geben fristgemäß alle Anmeldeunterlagen in der Grundschule ab.

Schülerinnen und Schüler, die eine Aufnahme am Gymnasium wünschen und ihre Eignung nicht nachgewiesen haben, erhalten eine Einladung zur Eignungsfeststellung in der Form des eintägigen Probeunterrichtes (PU).

 

RSS