Liebe Eltern der Comenius-Grundschule,
ab Montag, dem 9. August 2021 kann die Schule nur noch betreten werden, wenn an zwei bestimmten, nicht
aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende)
Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit
negativem Testergebnis vorgelegt wird.
Unsere Testtage sind MONTAG und MITTWOCH. Bitte achten Sie dringend darauf, dass die Testung zu Hause am Abend zuvor oder am Morgen mit Ihrem Kind durchgeführt wird. Bescheinigen Sie mit Ihrer Unterschrift, Datum und Uhrzeit die Durchfühhrung. Diese Bescheinigung zeigt Ihr Kind am Morgen vor Schulbeginn vor. –> Anlage 3
Dafür wurden Selbsttests angeschafft. Ihnen entstehen aus der Verpflichtung daher keine zusätzlichen Ausgaben.
Für das Selbsttesten zu Hause werden den Schülern (in denen die Schüler in der Schule zur Teilnahme am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung anwesend sein werden) Selbsttests in einem verschlossenen Umschlag mit nach Hause gegeben oder den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
Damit die Schule die Ausgabe der Selbsttests organisieren kann, bedarf es Ihrer Erklärung, ob wir als Schule
die Selbsttests Ihrem Kind mitgeben können oder ob Sie die Selbsttests in der Schule abholen wollen. –> Anlage 4
Wenn Sie die Durchführung der Selbsttests doch vergessen haben sollten, dann besteht die Möglichkeit den Test in der Schule durchzuführen. Das muss aber eine Ausnahme sein und wir behalten uns vor, die Schüler nach Hause zu schicken. Damit die Schüler an sich selbst die Testung durchführen können, benötigen wir als Schule darüber Ihr Einverständnis. –> Anlage 2
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