Liebe Eltern,
laut der zweiten Verordnung über die befristeten Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus des Landes Brandenburg vom 23. November 2021 besteht laut §24 (6) für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in den Innenbereichen von Horteinrichtungen.
Für Besucherinnen und Besucher, zu denen auch Sie als Sorgeberechtigte und andere abholberechtigte Personen zählen, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in den Innen- UND Außenbereichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.